Als auftraggebender Lehrbetrieb sind wir damit einverstanden, dass Schülerdaten die über die Plattform www.lehrstelle.at generiert werden ausschließlich für die Beantwortung der Anfragen/Bewerbungen verwendet werden und nicht zum Versand eigener Werbeinformationen oder an Dritte weitergegeben werden dürfen. Ab Zustandekommen eines Vertrages mit einem Schüler / einer Schülerin gelten die jeweiligen Datenschutzbestimmungen des Lehrbetriebs. Als auftraggebender Lehrbetrieb verpflichtet man sich ILB stets schad- und klaglos zu halten.
Weiters werden die allg. Datenschutzbestimmungen (aufrufbar unter „www.lehrstelle.at/datenschutz“) ausnahmslos akzeptiert.

 § 1 Allgemeine Regelungen und Leistungen  

Die ILB Medien GmbH, Kienzlstrasse 17, 4600 Wels, FN 600024p, (nachfolgend „ILB“) bietet Unternehmen, Ausbildungsbetrieben und Gewerbetreibenden im Sinne des §1 UGB (nachfolgend „Auftraggeber“) allgemeine Werbeleistungen und Inserate von Lehrstellen auf der Plattform „www.lehrstelle.at“ (nachfolgend „Plattform“) an.

Die von ILB angebotenen Leistungen werden in ausgestellten Angeboten individuell definiert; allgemein besteht die Kernleistung aus der Zugänglichmachung von Stellenangeboten für Lehrstellensuchende. Die Basis-Leistungsbestandteile von Werbevereinbarungen sind in der jeweiligen Auftragsbestätigung ersichtlich. Ein darüber hinaus reichendender Leistungsumfang ist auf Grundlage dieser Geschäftsbestimmungen ausgeschlossen. Jegliche Werbemaßnahmen und Werbeaktionen, die das ILB ergreift, um auf die Plattform aufmerksam zu machen, sind nicht Teil des vom Auftraggeber gebuchten Leistungspakets und sind somit auch kein Vertragsbestandteil der Werbevereinbarung.

Die Plattform wurde speziell für Lehrstellensuchende entwickelt und lässt potenzielle Arbeitgeber attraktiv erscheinen. Eine Werbeeinschaltung kann dazu beitragen, dass mehr Bewerbungen beim Auftraggeber eingehen. Der Rechtsweg für eine ausgebliebene Wirkung ist ausgeschlossen.

Darüber hinaus bietet ILB Auftraggebern wissensvermittelnde Kurse zur individuellen Fortbildung von Lehrlingen und Lehrlingsausbildnern (nachfolgend „Kursteilnehmer“) an. Weitere Leistungen von ILB können Foto- und Filmaufnahmen sein, die zu Werbezwecke dienen, sowie die Erstellung von Social-Media Kampagnen für den Auftraggeber.

§ 2 Haftungsausschluss, Gewährleistung und urheberrechtliche Bestimmungen

Der Auftraggeber haftet für Inhalt und Urheberrechtsagenden der übermittelten Sujets, Bilder und Texte. ILB übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Aktualität und Brauchbarkeit der bereitgestellten Inhalte für die Werbeleistung. Weiters bestätigt der Auftraggeber mit seiner Auftragsvergabe über alle erforderlichen Rechte über seine Inhalte zu besitzen, dies gilt auch für alle Foto- und Filmaufnahmen die im Rahmen gebuchter Leistungen produziert werden. (Bspw.: Mitwirkende und auf Fotos / Filme vorkommende Personen, Gegenstände, Marken, etc.)

Bei allen Werbemaßnahmen schuldet ILB dem Auftraggeber gegenüber nur die ordnungsgemäße Eintragung auf der Plattform und die elektronische Kundmachung auf den vertraglich vereinbarten Wegen. Werden Werbemaßnahmen gleich welcher Art zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß ausgebracht oder geschaltet, so ist ILB berechtigt und verpflichtet, die Maßnahme innerhalb angemessener Zeit nachzuholen. Weitergehende Rechte, insbesondere mit vorstehend erwähnten Werbemaßnahmen zusammenhängende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Mängel sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. ILB ist zur Nachbesserung berechtigt.

Bei allen Fortbildungskursen schuldet ILB gegenüber dem Auftraggeber und Kursteilnehmer lediglich die ordnungsgemäße Wissensvermittlung nach Maßgabe der jeweiligen Kursthematik. Werden Kursinhalte durch Dritte zur Verfügung gestellt, so haftet ILB für diese Inhalte nicht und liegt eine eigehende Prüfung dieser Inhalte nach Maßgabe einer urheber- und strafrechtlichen Relevanz beim leistungserbringenden Dritten.

Bei der Buchung von Foto- oder Filmleistungen obliegen alle Urheber- und Leistungsschutzrechte gemäß §1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG ILB als Lichtbildhersteller. Der Auftraggeber erwirbt mit der Buchung eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck (zB. Lehrlings-Werbevideo oder virtuelle Schnupper-Führung) und innerhalb der vereinbarten zeitlichen Nutzungsbeschränkung innerhalb einer aktiven Mitgliedschaft (mind. eine aufrechte Leistungsbuchung bei ILB), sofern nicht anders mit ILB im Einzelfall vereinbart. Jede Veränderung an Foto- oder Filmaufnahmen bedarf der schriftlichen Zustimmung von ILB. Die Nutzungsbewilligung gilt und beginnt mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars. Wird für die vom Auftraggeber bei ILB gebuchte Erstellung von Foto- oder Filmmaterial ein von ILB beauftragter Drittanbieter eingesetzt, so liegen alle Rechte grundsätzlich bei diesem und ILB erwirbt die Nutzungsrechte, welche an den Auftraggeber weiter lizenziert werden. Ein direkter Erwerb dieser Nutzungsrechte über den von ILB eingesetzten Drittanbieter ist zu allen Zeiten untersagt, mit Ausnahme der Zustimmung durch ILB. Eine Verwendung von Lehrlings-Werbevideos oder einer virtuellen Schnupper-Führung (360° Panorama Darstellung) im Rahmen von vergleichbaren Produkten anderer Anbieter oder anderen Lehrstellen- oder Jobportalen ist nicht zulässig, außer es liegt eine schriftliche Zustimmung seitens ILB vor.

§ 3 Vertragsschluss und Abwicklung von Werbevereinbarungen

Die angeführten Preise sind als zzgl. 20 % MwSt. zu verstehen. Bei Zahlungen innert 3 Banktagen nach Rechnungsstellung eingehend, besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, sich einen Vorrauszahlernachlass (Skonto) von 2 % vom Rechnungsbetrag abzuziehen. Die entsprechende Rechnung ist anzufordern. Nachlässe und Rabatte stellen den Anreiz zur raschen Bezahlung dar. Bei Zahlungsverzug behält sich ILB das Recht vor, Rabatte und Preisnachlässe teilweise oder zur Gänze zu streichen, wodurch eine Zahlungspflicht bis zum ursprünglichen Gesamtbetrag entsteht. Mit Unterzeichnung einer hinsichtlich Leistung lt. Vereinbarung, Preis pro Jahr oder Monat und Mindestlaufzeit ausgefüllten Werbevereinbarung kommt der Vertrag zustande. Der Vertragsschluss tritt auch durch eine schriftliche (auch E-Mail) Bestätigung der Angebotsannahme ein oder kann mündlich erfolgen.

Es bestehen keine Nebenabreden. Sondervereinbarungen können nur von den Geschäftsführern angeboten werden und benötigen die Schriftform zur Gültigkeit. Die Bestellung ist für den Auftraggeber verbindlich und unwiderruflich. Mit der Auftragsvergabe besteht das Rechtsgeschäft als abgeschlossen und entsteht Zahlungspflicht. Ab dem Tag der Vereinbarungsunterzeichnung ist grundsätzlich der volle Rechnungsbetrag (inkl. allfälliger Nachlässe und Rabatte) mit vereinbartem Rechnungsdatum fällig und innert der im Rechnungsschreiben genannten Frist (7 Kalendertage) abzugsfrei eingehend zu bezahlen, außer es wurde anderes vereinbart.

§ 4 Laufzeit, Kündigung von Werbevereinbarungen

Bis zu 48 Stunden nach Auftragsvergabe der beabsichtigten Schaltung / Insertion / Veröffentlichung besteht die Möglichkeit einer Stornierung, wobei eine Fälligkeit von 15% der Auftragssumme entsteht (Stornogebühr 1). Für eine Stornierung nach Ablauf von 48 Stunden nach Auftragsvergabe der beabsichtigten Schaltung / Insertion / Veröffentlichung, aber noch vor dem Online-Start / der öffentlichen Bekanntmachung / Leistungsstart gelten 50% der gesamten Auftragssumme als Stornogebühr 2 als vereinbart. Nach dem Online-Start / der öffentlichen Bekanntmachung / Leistungsstart gelten 100% der gesamten Auftragssumme als Stornogebühr 3 als vereinbart.

Im Falle einer vom Auftraggeber beabsichtigten Leistungsreduktion, werden 7,5% der ursprünglichen Auftragssumme als Bearbeitungsgebühr verrechnet, sofern für ILB eine Leistungsreduktion noch möglich ist.

Bei der Buchung von Fortbildungskursen ist der Auftraggeber binnen 14 Tagen verpflichtet Terminvorschläge von ILB anzunehmen oder eigene Terminvorschläge zu unterbreiten, welche im zeitlichen Rahmen von maximal 8 Wochen nach der Buchung liegen. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, so wird ILB im Rhythmus von je 5 Werktagen maximal drei Erinnerungen via E-Mail versenden. Sollten diese Bemühungen nicht zu einem Durchführungstermin führen, behält sich ILB das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 26,- zzgl. MwSt. für die ersten drei, sowie für alle weiteren schriftlichen Erinnerungen zu verrechnen. Vereinbarte und bestätigte Termine sind verbindlich und können maximal 5 Werktage zuvor verschoben werden. ILB muss einer Terminverschiebung zustimmen, sofern der Auftraggeber sogleich neue Terminvorschläge in einem zeitlichen Rahmen von 2 Wochen erbringt. Möchte der Auftraggeber die Fortbildungsmaßnahme vor Beginn stornieren und noch kein vereinbarter Termin vorliegt, so ist eine Storno- und Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 7,5% des ursprünglichen Betrags fällig. Ebendiese Bearbeitungsgebühr ist auch im Falle einer Terminabsage / -verschiebung fällig, sollte der Auftraggeber kurzfristig (weniger als 5 Werktage) die Terminabsage / -verschiebung bekanntgeben, mit Ausnahme der unter §5 beschriebenen Gründe (Covid-Infektion, behördlich angeordnete Quarantäne, Betretungs- oder Berufsverbot). Möchte der Auftraggeber die Fortbildungsmaßnahme bei bereits vereinbartem Termin stornieren, so gilt eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des ursprünglichen Betrags als vereinbart.

Laufzeiten: ein Jahr ab Buchung der Jahresmitgliedschaft mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Ablauf der Mitgliedschaft; ein halbes Jahr ab Buchung der Halbjahresmitgliedschaft mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten vor Ablauf der Mitgliedschaft. Ohne Kündigung verlängert sich die Buchung automatisch um die zuvor vereinbarte Laufzeit, außer es wurde schriftlich anders vereinbart. 
Jede Kündigung muss schriftlich (Post, E-Mail, FAX) erfolgen. Erfolgt keine Kündigung, so wird die Werbevereinbarung um ein weiteres Jahr verlängert.

§ 5 Vertragsschluss, Vertragsinhalt, Kostengarantie und Förderungsmöglichkeiten von Fortbildungskursen

Die Buchung von Fortbildungskursen erfolgt mittels von ILB zur Verfügung gestellten Kursbuchungsformularen durch den Auftraggeber oder Kursteilnehmer selbst und gilt erst mit Buchungsbestätigung des ILB als angenommen, womit ein Vertrag zustande kommt und die pro Kursteilnehmer festgelegte Kursgebühr fällig wird. Die Bestellung ist für den Auftraggeber verbindlich und unwiderruflich.

Die von der ILB zur Verfügung gestellten Kursbuchungsformulare weisen sowohl eine Kursgebühr als auch und einen „Effektiven Preis“ pro Kursteilnehmer auf. Vertragsinhalt wird ausschließlich der als Kursgebühr ausgewiesene Betrag. Der als „Effektiver Preis“ ausgewiesene Betrag versteht sich lediglich als Hinweis auf zurzeit bestehende Forderungsmöglichkeiten von Weiterbildungsmaßnahmen der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Zu den Förderungsmöglichkeiten: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/foerderungen-lehre.html

Sollte nach Absolvierung des Kurses und vollständiger Bezahlung der Kursgebühr an ILB eine Förderung durch die Wirtschaftskammer Österreich ausbleiben, so kann ILB nach schriftlicher Bekanntgabe durch den Auftraggeber oder Kursteilnehmer selbst eine nachträgliche Rabattierung der Kursgebühr bis auf die Betragshöhe des im Buchungsformular ausgewiesenen Effektiven Preises einräumen.  Diese Rabattierung wird seitens ILB gewährt, sofern Auftraggeber und Kursteilnehmer selbst im Vorfeld alle notwendigen Richtlinien zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19c Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 i.d.g.F. erfüllen und die sonstigen erforderlichen Maßnahmen zur fristgerechten und ordnungsgemäßen Einreichung eines Förderantrages ergreifen. Förderanträge der Wirtschaftskammer Österreich: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/digi-scheck-fuer-lehrlinge.html

Eine allfällige nachträgliche Förderungsrückabwicklung durch die Wirtschaftskammer Österreich berührt die Gültigkeit des Vertrages nicht. Vielmehr ist auch eine nachträgliche Rabattierung durch ILB oder Rückforderung gegenüber ILB ausgeschlossen, wenn durch Auftraggeber oder Kursteilnehmer Voraussetzungen, Bedingungen und Pflichten, die mit der Fördergewährung in Verbindung stehen, nicht erfüllt worden sind.

Nach erfolgter Kursbuchung muss der Auftraggeber/Kursteilnehmer den Förderantrag unterschrieben innerhalb einer Woche an ILB retournieren. Ohne Förderantrag wird dem Auftraggeber respektive Kursteilnehmer die Kursgebühr in Rechnung gestellt. Sollte der Kursteilnehmer nicht am gebuchten Seminar teilnehmen können, ist der Auftraggeber oder Kursteilnehmer zur umgehenden Kontaktaufnahme mit ILB verpflichtet. Die Förderung ist an eine Teilnahme gebunden. Bei Nicht-Erscheinen entfällt die Förderung und die Kursgebühr ist vom Vertragspartner zur Gänze selbst zu tragen, wobei ILB dem jeweiligen Lehrbetrieb das Recht einräumt, für den Kursteilnehmer einzutreten.

§ 6 Kursmodalitäten

Organisatorische Informationen zum Fortbildungskurs (Ort, Zeit, Anreise, Ansprechpartner, Unterbringung, Essen etc.) werden rechtzeitig vor dem Kurs vom ILB per E-Mail zugesandt. Dafür ist bei Buchung eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben, über die die weitere Kommunikation geführt wird. Anderenfalls kann das ILB nicht gewährleisten, dass alle wichtigen Informationen zeitnah übermittelt werden. Für Nachteile, die den Auftraggebern oder Kursteilnehmern daraus entstehen, ist das ILB nicht haftbar. Die An- und Abreise ist von den Kursteilnehmern selbst zu organisieren und zu bezahlen.

§ 7 Leistungserbringung und –verhinderung aufgrund von COVID-19 bei Fortbildungskursen

Das ILB behält es sich vor, sich dritter natürlicher oder juristischer Personen zur Leistungsbringung zu bedienen und damit externe Trainer und Bildungszentren (wie etwa das Bildungszentrum Lenzing) mit der Durchführung der Fortbildungskurse zu beauftragen. Ferner behält sich das ILB auch das Recht vor, in der Kursbuchung nur eine vermittelnde Rolle einzunehmen.

Eine Leistungsverhinderung, die aufgrund der mit einer pandemischen Situation in Verbindung stehenden gesetzlichen Grundlagen und Regelungen eintritt, berechtigt das ILB zur Leistungsverbesserung zu einem späteren Zeitpunkt. Darüber hinaus verpflichtet sich ILB die jeweiligen Kursinhalte auf eine digitale Abhaltungsart zu überprüfen, um mit dem Auftraggeber eine beidseitig tragbare Kursabhaltung zu ermöglichen.

§ 8 Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt gemäß Art. 6 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) nur in dem Umfang, der für die Durchführung des Vertragsverhältnisses zwischen dem ILB als verantwortliche Stelle und dem Auftraggeber und Kursteilnehmer als Betroffenen erforderlich ist. Zugriff auf personenbezogene Daten haben beim ILB nur solche Personen, die diese Daten zur Durchführung ihrer Aufgaben innerhalb der verantwortlichen Stelle benötigen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz informiert sind und sich gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Art. 5 EU-DSGVO) verpflichtet haben, diese einzuhalten. Die Daten werden vor dem Zugriff Unberechtigter geschützt, nicht für andere Zwecke als die zur Vertragsdurchführung nötigen genutzt und nur zu diesem Zwecke an Dritte, die an der Vertragsdurchführung beteiligt sind, weitergegeben.

Weitere Informationen bezüglich Ihrer Rechte (z.B. Datenlöschungsrecht, Auskunftsrecht über personenbezogene Daten) finden Sie auf unserer Website in der dortigen Datenschutzerklärung (https://www.nextstep.jetzt/datenschutz)

§ 9 Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Alle nach diesen AGB geschlossenen Verträge sowie die sich aus diesen allenfalls ergebenden Rechtsstreitigkeiten unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts.

Es gilt der für 4600 Wels sachlich zuständige Gerichtsstand als vereinbart.

§ 10 Inkrafttreten, Salvatorische Klausel, Schriftformerfordernis

Diese Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt am 20.12.2021 in Kraft. Das ILB behält sich das Recht vor, Änderungen an seiner Webseite, Regelwerken, Bedingungen einschließlich dieser Geschäftsbedingungen jederzeit vorzunehmen. Auf die Vertragsverhältnisse finden jeweils die Geschäftsbedingungen Anwendung, die zu dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Kraft sind.

Sollten einzelne Bestimmung der Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Eine Anfechtung des Vertrages insbesondere wegen Irrtums oder aus den Gründen des § 934 ABGB (Verkürzung über die Hälfte) ist ausgeschlossen. Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsverhältnisse bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

Datenschutz

Als auftraggebender Lehrbetrieb sind wir damit einverstanden, dass Schülerdaten die über die Plattform www.lehrstelle.at generiert werden ausschließlich für die Beantwortung der Anfragen/Bewerbungen verwendet werden und nicht zum Versand eigener Werbeinformationen oder an Dritte weitergegeben werden dürfen.

Ab Zustandekommen eines Vertrages mit einem Schüler / einer Schülerin gelten die jeweiligen Datenschutzbestimmungen des Lehrbetriebs. Als auftraggebender Lehrbetrieb verpflichtet man sich ILB stets schad- und klaglos zu halten.
Weiters werden die allg. Datenschutzbestimmungen (aufrufbar unter „www.lehrstelle.at/datenschutz“) ausnahmslos akzeptiert.