Hardfacts zur Lehre
Die harten Fakten rund ums Thema Lehre warten hier auf dich.
Lehrverhältnis
Du schließt mit deinem Lehrbetrieb ein sog. „Lehrverhältnis“, das über eine bestimmte Zeit (Lehrzeit) läuft. In der Lehrberufsliste werden Tätigkeitsbereiche, Beschäftigungsperspektiven und Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu jedem einzelnen Lehrberuf angeführt. Dein Lehrverhältnis ist ein richtiges Arbeitsverhältnis. Das bedeutet, dass Lehrling und Lehrbetrieb gewisse gegenseitige Rechte und Pflichten haben.
Falls du schon facheinschlägige vorhergehende Ausbildungen hast, kann es auch sein, dass sich dadurch deine Lehrzeit verkürzen lässt. Wenn du dazu Fragen hast, findest du weitere Informationen ebenfalls in der Lehrberufsliste, bzw. ist dir sicher auch dein Ausbildungsbetrieb gerne behilflich.
Nach Ablauf der Lehrzeit muss dich dein Lehrbetrieb noch mindestens 3 Monate weiterbeschäftigen. Diese Zeit nennt man Weiterverwendungszeit. Falls du nur die Hälfte deiner Lehrzeit in diesem Unternehmen beschäftigt warst, verkürzt sich diese Zeit auf die Hälfte.
Schnuppern
Viele Unternehmen bieten Schnuppertage für SchülerInnen an. Erkundige dich bei den Unternehmen, die für dich als Ausbildungsbetrieb in Frage kommen. Hineinschnuppern ist der wahrscheinlich beste Einblick, den du in ein Unternehmen und ein Aufgabengebiet bekommen kannst.
Lehrvertrag
Wenn dir dein Lehrbetrieb eine Lehrstelle zugesagt hat, wird ein Lehrvertrag in 4-facher Ausfertigung erstellt. Darin sind alle wichtigen Punkte über das Lehrverhältnis angeführt – zB die Entlohnung, Rechte und Pflichten.
Alle vier Ausführungen werden von dir und deinem Lehrbetrieb unterschrieben. Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, unterschreiben deine Eltern (Erziehungsberechtigte) für dich.
Bevor du einen Vertrag unterschreibst, ist es wichtig, dass du dich mit dem Inhalt auseinandersetzt. Lies ihn sorgfältig durch und traue dich ruhig zu fragen, wenn dir etwas unklar ist.
Ist der Lehrvertrag unterzeichnet, wirst du bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer angemeldet, außerdem in der Berufsschule und bei der Sozialversicherung. Dein Lehrvertrag wird von der Lehrlingsstelle noch überprüft und bestätigt. Spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Beginn deines Lehrverhältnisses solltest du deinen Lehrvertrag und die Anmeldung bei der Lehrlingsstelle in Händen halten.
Pflichtinhalte des Lehrvertrags
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Deine persönlichen Daten
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Bezeichnung deines Lehrberufes lt. Lehrberufsliste
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Dauer der Lehrzeit
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Anfang und Ende der Lehrlingsausbildung
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Daten des Lehrberechtigten und des Lehrbetriebes
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Hinweis auf Berufsschulpflichten
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Nachweis deiner bereits vorhandenen Ausbildungszeiten
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Hinweis auf eine mögliche Ausbildung in einem Ausbildungsverbund
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Höhe deiner Lehrlingsentschädigung pro Lehrjahr
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Datum des Vertragsabschlusses
Lehrlingsentschädigung
Das Entgelt, das du während der Lehre verdienst, nennt man Lehrlingsentschädigung. Diese ist im jeweils anwendbaren Kollektivvertrag festgelegt. Die Lehrlingsentschädigung erhöht sich mit jedem Lehrjahr. Üblicherweise wird die Lehrlingsentschädigung monatlich, 14-mal pro Jahr, ausbezahlt.
Was bedeutet eigentlich „brutto“ und „netto“?
Im Arbeitsvertrag, so auch im Lehrvertrag, werden Entgelte meistens brutto angegeben. Brutto bedeutet, vor Abzug von Sozialversicherung und Lohnsteuer. Das Netto ist hingegen jener Betrag, den du nach diesen Abzügen ausbezahlt bekommst.
Es stehen dir online einige sog. „Brutto-Netto-Rechner“ zu Verfügung, mit denen du halbwegs genau ausrechnen kannst, wieviel Netto dir vom vereinbarten Brutto bleibt.
Rechte und Pflichten
Rechte
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ordnungsgemäße Ausbildung lt. Berufsbild
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regelmäßige Auszahlung der Lehrlingsentschädigung
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Urlaub
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Freistellung für den Besuch der Berufsschule
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Ersatz von Prüfungskosten
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Arbeitsaufträge, die du auch leisten kannst und dich nicht überfordern
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Sichere Arbeitsbedingungen (Arbeitssicherheit, keine Diskriminierung,…)
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Übernahme der Internatskosten (falls du im Internat untergebracht bist)
Pflichten
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Erlernen, der für den Lehrberuf erforderlichen Kenntnisse
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Regelmäßiger Besuch der Berufsschule
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Vorweisen der Zeugnisse
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Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse wahren
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Sorgfältiger Umgang mit Werkzeugen und Materialien
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Befolgung dienstlicher Anweisungen im Lehrbetrieb
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Bei Dienstverhinderung (zB Krankheit) sofortige Verständigung deiner AusbildnerIn
Du solltest deine Rechte und Pflichten sehr ernst nehmen. Im schlimmsten Fall, kann es um den Verlust der Lehrstelle gehen, wenn du deine Pflichten vernachlässigst.
Ausbildungsverbund
Falls Teile deiner Ausbildung im Lehrbetrieb nicht abgehalten werden können, können sich Unternehmen zu einem Ausbildungsverbund zusammenschließen. Das bedeutet, dass du für Teile deiner Ausbildung auch in ein anderes Unternehmen geschickt werden kannst.
Probezeit
Die ersten 3 Monate der Lehrzeit sind besonders entscheidend. Diese gelten als Probezeit. Das bedeutet, dass das Lehrverhältnis schriftlich ohne Angaben von Gründen von dir oder von deinem Lehrberechtigten gelöst werden kann. Solltest du bereits in der Probezeit deine Lehrstelle wieder aufgeben, oder verlieren, musst du dir danach einen neuen Ausbildungsplatz suchen. Ein häufiger Wechsel des Arbeitsplatzes kann nicht empfohlen werden. Das schmälert für dein späteres Berufsleben deine Chancen. Gute ArbeitgeberInnen suchen sich meist die besten und zuverlässigsten MitarbeiterInnen für sich aus.
Arbeitszeit
Für Personen unter 18 Jahren gilt das Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG). Dort sind auch eigene Arbeitszeitbestimmungen festgelegt. Jugendliche dürfen nicht mehr als 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Davon gibt es nur sehr wenige und streng eingegrenzte Ausnahmen. Nach 6 Stunden ununterbrochener Arbeitszeit steht dir eine Pause von min. 30 Minuten zu.
Berufsschule
Zur Lehre gehört nicht nur die praktische Ausbildung im Job, sondern auch ein gewisses Ausmaß an theoretischem Wissen, welches du in der Berufsschule lernst. Welche Berufsschule für dich zuständig ist, entscheidet sich mit der Wahl deines Berufes. Wie du es schon gewohnt bist, besteht auch für die Berufsschule Schulpflicht.
Eventuell können dir auch für die Berufsschule Vorausbildungen angerechnet werden, wenn du zB schon mehr als 9 Pflichtschuljahre absolviert hast.
Je nach Lehrberuf ist es verschieden, wie du in die Berufsschule gehen musst: Entweder ganzjährig (an bestimmten Tagen jede Woche), lehrgangsmäßig (Blockunterricht 8 Wochen durchgehend) oder saisonmäßig (Unterricht zu bestimmten Jahreszeiten durchgehend).
Lehrabschlussprüfung
Am Ende deiner Lehre trittst du zur Lehrabschlussprüfung an. Im Zuge dieser Prüfung wird festgestellt, ob du alle erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse für deinen Beruf erlernt hast. Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem mündlichen und schriftlichen Teil und du wirst sowohl in Theorie als auch Praxis geprüft. Falls du das Unterrichtsziel der letzten Berufsschulklasse erreicht hast, legst du nur eine praktische Prüfung ab.
Viele Unternehmen belohnen besondere Berufsschulleistungen, bzw. gute und ausgezeichnete Erfolge bei der Lehrabschlussprüfung mit besonderen Prämien. Es lohnt sich also, gut zu sein.
Beendigung des Lehrverhältnisses
Grundsätzlich endet dein Lehrverhältnis nach Ablauf der Lehrzeit. Du hast davon abgesehen immer das Recht, zu kündigen. Das Lehrverhältnis kann auch vorzeitig aufgelöst werden. Im Einvernehmen mit deinem Lehrberechtigten kannst du das Lehrverhältnis auch einvernehmlich auflösen. Wenn du unter 18 Jahre alt bist, müssen für die Beendigung des Lehrverhältnisses auch deine Erziehungsberechtigten zustimmen.
Die drastischste Form der Beendigung ist eine Entlassung. Solltest du gröbere Pflichtverstöße hinlegen (zB Vertrauensunwürdigkeit, Diebstahl, unerlaubtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz, tätliche Angriffe), kannst du ohne Einhaltung von Fristen und Terminen deine Lehrstelle ziemlich rasch verlieren.
Jeder kann einmal eine bzw. einen ArbeitgeberIn erwischen, der bzw. die nicht so gut zu einem passt. Das ist kein Beinbruch. Sei dir aber immer bewusst, dass ein oftmaliges Wechseln der Lehrstelle bzw. der ArbeitgeberInnen kein gutes Bild im Lebenslauf macht und dir dein späteres berufliches Fortkommen ziemlich erschweren kann.
Freifahrt und Fahrtenbeihilfe
Für Lehrlinge gibt es Freifahrtsausweise, oder eine Fahrtenbeihilfe. Diese gelten vom Wohnort bis zum Lehrbetrieb bzw. zur Berufsschule.
Bewerbungsunterlagen
Wenn du dich für eine Lehrstelle bewirbst, sind folgende Unterlagen wichtig:
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Lebenslauf (schulischer Werdegang, evtl. familiäre Angaben, Ehrenämter)
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Bewerbungsschreiben (Warum möchtest du dich für diesen Lehrberuf bzw. bei diesem Unternehmen bewerben?)
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Zeugnisse (Im Idealfall der 7.+8. Schulstufe – viele Unternehmen legen auch Wert auf die Betragensnote)
Deine Bewerbungsunterlagen erstellst du am besten am Computer und übermittelst sie dann am besten elektronisch (als PDF-Format per Mail). Heutzutage ist ein tabellarischer Lebenslauf gängig, sowie ein personalisiertes Anschreiben. Wenn du innerhalb von 1-2 Wochen keine Rückmeldung zu deiner Bewerbung bekommst, kannst du dein Interesse zeigen, wenn du in der Personalabteilung anrufst, um nachzufragen, wie der Stand deiner Bewerbung ist.
Bewerbungsgespräch
Bereite dich gut auf dein Bewerbungsgespräch vor. Informiere dich über das Unternehmen und deine AnsprechpartnerInnen. Überlege dir auch, was du über das Unternehmen, die Produkte / Dienstleistungen, oder die Lehrzeit noch wissen möchtest. Nutze das Bewerbungsgespräch um zu fragen, was bei dir noch offen ist.
Achte beim Bewerbungsgespräch auf ordentliche Kleidung und höfliches Benehmen. Freundlichkeit und gute Umgangsformen sind immer im Trend!
Dresscode
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Saubere Kleidung & geputzte Schuhe
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Deine Kleidung sollte dem angestrebten Job entsprechen. Für eine Lehre als Versicherungskaufmann bzw. als Versicherungskauffrau wirst du dich möglicherweise anders kleiden, als für eine Lehre als Kfz-MechanikerIn.
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Shirts mit vermeintlich witzigen Aufdrucken, Spaghettiträgerleibchen, extrem kurze Miniröcke, udgl. sind ein absolutes Tabu und machen keinen guten Eindruck. Auch kurze Hosen und Schlapfen kommen nicht gut an.
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Auch dein übriges Äußeres sollte gepflegt sein.
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Was das Styling betrifft, so ist weniger mehr: Dezentes Make-Up, nicht zu viel Parfum. Das wirkt sonst schnell aufdringlich.
Absage
Wenn du auf eine Bewerbung eine Absage erhältst, bedeutet das nicht, dass du zu schlecht bist. Manchmal hat es auch andere Gründe.
Verliere nicht den Mut und probiere es weiter.
Und ganz wichtig: Du darfst gerne auch im Unternehmen nachfragen, was du bei der Bewerbung besser machen könntest, oder woran die Absage gelegen hat. Das beweist, dass du dich mit deinem Fortkommen gut auseinandersetzt und bereit bist, dich selbst weiterzuentwickeln. Mit Feedback vom Unternehmen kannst du dich für weitere Bewerbungen verbessern. Vielleicht hast du auch die Möglichkeit, dass du von einem „bewerbungserfahrenen“ Erwachsenen Unterstützung erhältst und dieser dir Feedback zu deinen Unterlagen bzw. deinem Auftritt geben kann.
Privatsphäre-Check
Einige Personalverantwortliche bzw. LehrlingsausbilderInnen googeln dich auch. Das heißt sie sehen dann alle möglichen Informationen, welche im WWW von dir und über dich kursieren. Überprüfe daher einmal, was du in sozialen Medien von dir gibst und wie du die Privatsphäre deiner Posts eingestellt hast.
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